Impressum & AGBs

AlltagsHelden Kaiserslautern

Inh. Michael Müller

 

Auf der Pick 88

66849 Landstuhl

 

Tel: 0176 518 95 989

AlltagsHelden.Kaiserslautern (AT) t-online.de

 

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Urheberrecht

 

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

 

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Datenschutz

 

Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.

 

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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.


Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von AlltagsHelden

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1. „Die AlltagsHelden“ ist – im Nachfolgenden- Leistungserbringer genannt. 2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. 3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen. 4. Sollte eine der folgenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

 

§ 2 Dienstleistungsangebot

1. Das Dienstleistungsangebot umfasst den Bereich der Betreuung und Begleitung (siehe Leistungsverzeichnis), organisatorische und beratende Aufgaben, Unterstützung im täglichen Leben, Begleitdienste und Haushaltshilfe. Weitere Dienstleistungen können angeboten werden. 2. Medizinische Pflegeleistungen sind im Rahmen des Angebots nicht vereinbart und werden auch nicht erbracht. Sollte während des Betreuungszeitraumes die betreute Person akut erkranken, so wird sich der Leistungserbringer mit einem Arzt in Verbindung setzen und die angegebenen Ansprechpartner informieren. 3. Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche des einzelnen Auftraggebers abgestimmt.

 

§ 3 Vertragsabschluss

1. Ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Leistungserbringer und dem Auftraggeber wird durch eine schriftliche Auftragsvereinbarung vereinbart.

 

§ 4 Beendigung des Vertrages

 

1. Der Vertrag endet mit Kündigung oder Tod des Auftraggebers. Bei vorübergehendem stationären Aufenthalt (Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, Kurzzeitpflege etc.) ruht der Vertrag nach Absprache. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 5 Leistungen

1. Der Leistungserbringer garantiert, dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß angestellt sowie Unfall- und Haftpflicht versichert sind. Material und Arbeitsgerä vom Auftraggeber zu stellen. Andere Vereinbarungen können jedoch getroffen werden. 2. Der Leistungserbringer behält sich vor, einzelne Aufträge abzulehnen.

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

1. Mängel, die durch den Leistungserbringer oder seine Mitarbeiter bei der Leistungserbringung verursacht werden, sind unverzüglich anzuzeigen. 2. Mängelanzeigen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§7 Zahlungsbedingungen / Termine

1. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Dienstleistung. 2. Bei Laufzeitverträgen erfolgt die Rechnungsstellung am Ende eines jeden Kalendermonats. 3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag sofort zur Zahlung fällig. 4. Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung durch den Leistungserbringer in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist der Leistungserbringer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. 5. Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, behält sich der Leistungserbringer vor, seine Leistung ohne weitere Vorankündigung zurückzubehalten und im Falle der Mahnung 10,00 Euro Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur für rechtskräftig festgestellte oder durch den Leistungserbringer anerkannte Gegenansprüche. 6. Die Preise der Dienstleistung werden durch den einzelnen Vertrag bestimmt. Sofern keine andere Vereinbarung erfolgt, rechnet der Leistungserbringer gegenüber dem Kunden die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz ab. Eine Stunde umfasst 60 Minuten. Für einen Einsatz gilt eine Stunde als Mindesteinsatzzeit vereinbart. Pro angefangene Stunde wird der volle Stundensatz berechnet. 7. Werden verbindlich vereinbarte Termine nicht mindestens 24 Stunden vorher durch den Kunden abgesagt, ist der Leistungserbringer berechtigt, die komplette Gebühr dieses Einsatzes zu verlangen.

8. Termine die von Seiten der Klienten oder Mitarbeiter der AlltagsHelden Kaiserslautern ausgefallen sind, werden nicht nachgeholt.

Nach Absprache und zeitlicher Verfügbarkeit, können ausgefallene Termine zwischen Klienten und Mitarbeiter jedoch vereinbart werden. 

In Bezug auf Punkt 7. werden bei Fristgerechter Absage keine Leistungen in Rechnung gestellt. 

 

§ 8 Entgelterhöhungen

1. Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung des Leistungserbringers erfolgen. 2. Dem Kunden gegenüber ist die bezifferte Entgelterhöhung schriftlich geltend zu machen.

 

§ 9 Schweigepflicht

1. Der Leistungserbringer und seine Mitarbeiter verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen Informationen und Verhältnisse des Auftraggebers strengstens Stillschweigen zu bewahren.

 

§ 10 Verbot der Mitarbeiterabwerbung

1. Die Abwerbung oder zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Mitarbeitern, welche Dienstleistungsaufträge im Auftrag des Leistungserbringers erbringen, ist unzulässig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie sechs Monate nach Beendigung der Tätigkeit keinen Versuch zu unternehmen, einen Mitarbeiter, der bei ihm eingesetzt ist oder war, abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte. 2. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er diese Klausel als gültigen Bestandteil des Vertrages akzeptiert und der Verstoß gegen diese Bestimmung zum Schadensersatz verpflichtet. 3. Der Auftraggeber erklärt sich weiter damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Mitarbeiter-Abwerbung einen pauschalierten Schadensersatz zur Folge hat, der in der Höhe von einmalig 10000 Euro liegt. Der Auftraggeber erklärt weiter, dass er diesen Betrag für angemessen erachtet, um einen Schaden durch die Abwerbung für den Leistungserbringer zu kompensieren. 

2. Der Mitarbeiter ist verpflichtet berufsbezogene Tätigkeiten, mit sofortiger Beanzeigung gegenüber dem Arbeitgeber zu melden und mitzuteilen. Abwerbungen in Bezug auf einen im Betrieb angelegten Kundenstamm , ist mit einer Geldrückerstattung von 3 Monatsgehältern zu bewirken. Dieses hat die sofortige fristlose Kündigung zur Folge. 

 

§ 11 Gerichtsstand

1. Zuständiges Gericht bei Rechtsstreitigkeiten ist das jeweilige Amtsgericht des Ortes, in dem der Leistungserbringer seinen Sitz hat.

 

 

 



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